Aufsitzrasenmäher wider dem Naturschutz weiterlesen?

Hauptsächlich im Aussenbereich sehen wir die stolzen Besitzer von Aufsitzmähern, wie sie entlang der Gemeindestraßen die Wegeränder kurz halten. Sie vergreifen sich an fremden Eigentum und zerstören einen Teil des Lebensraums für Pflanzen und Tieren. Ein leicht geänderter Beitrag von der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Naturschutz rangiert an erster Stelle

Mit der Erhaltung und Pflege von bunten Wegrändern, Uferstreifen, Hecken und auch Feldrainen wird ein wesentlicher Beitrag für das Landschaftsbild und zum Erhalt der Biodiversität geleistet. Denn da wimmelt und brummt es  förmlich von Insekten. Sie sind Lebensraum für eine große Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten und haben daher einen besonderen Wert für die Natur.

Saumbiotope nur extensiv mähen

Zum dauerhaften Erhalt von Saumstrukturen gehört auch eine ökologisch angepasste und extensive Pflege.

  • Mahdtermine sollen so geplant werden, dass beispielsweise bodenbrütende Vögel ihre Jungenaufzucht zunächst erfolgreich vollenden können.
  • Zugunsten der Blütenbesucher sollte eine Mahd erst nach der Blüte der wichtigsten Pflanzen erfolgen, da sonst essenzielle Nahrungsquellen verloren gehen.
  • Bei Wegen sollte möglichst nur eine Seite gemäht und abwechselnd ein Streifen bis ins nächste Jahr stehen gelassen werden. Eine regelmäßige Mahd von Saumbiotopen aus reiner Ordnungsliebe ist unnötig.
  • Das Mähen von Randstreifen kann jedoch auch dort in Frage kommen, wo es aus Gründen der Sicherungspflicht, zur Herstellung der Passierbarkeit, aus Gründen der Pflanzenhygiene oder für den schadlosen Wasserabfluss dringend erforderlich ist.
  • Eine mehrjährige Erhaltung der Vegetation ohne Mahd solle überall dort angestrebt werden, wo keine Störungen zu erwarten sind.
  • Nur punktuelle Problembereiche sollten möglichst gezielt ausgemäht werden, um die anderen Abschnitte des Feldrains zu schonen. Durch eine solche Beschränkung auf Teilabschnitte und / oder Teilbreiten wird u.a. auch wertvoller Rückzugsraum für Kleinlebewesen und Niederwild (z.B. Rebhuhn) erhalten.



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