Erörterungstermin zum Ferkelstall

Der Kreis als Genehmigungsbehörde schiebt Gesetzte, Verordnungen und Richtlinien vor. Auf die berechtigten Belange der Einwender wird keine Rücksicht genommen.Wie zum Beispiel

- auf die Immissionswerte

- das Geruchsgutachten

- die nicht gesicherte Erschließung

- das nicht vorhandene Keimgutachten

- die Unzuverlässigkeit des Antragsteller wird nicht eingegangen.

Es spielt keine Rolle, dass der Antragsteller

- mehr Tiere als erlaubt geahlten hat

- schon ohne Baugenehmigung Teile des Neubaus errichtet hat

- das er alte Vorgaben aus vorherigen Baugenehmigungen nicht erfüllt ahat.

Natürlixh hat der Kreis auch Ermessensspielräume, die er nutzten kann. Dies macht er auch, aber nur zu Gunsten des Antragsstellers.

zurück

Aktuelle Termine

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>