Neue Mastställe an der Nordstraße werden – vorerst – nicht gebaut.

In Mettingen habe sich vor 2 Jahren Bündnis90/Die Grünen und die SPD zu einem gemeinsamen Arbeitskreis „gewerbliche Massentierhaltung“  getroffen. In diesem Arbeitskreis wurde Wissen über die gewerbliche Massentierhaltung und die Möglichkeiten der Verhinderung zusammengetragen und erarbeitet. Daraus entstand ein Antrag, der dem Rat im Jahr 2012 vorgelegt wurde.

Im Sommer 2013 wurde dann – begleitet durch eine zahlreich vorhandende Bürgerschaft – das gemeindliche Einvernehmen für den Bau der Anlage verweigert. Wohlwissend, dass im Endeffekt der Kreis den Stall - gegen den Willen der Bevölkerung und des Rats - genehmigen kann und darf.

Im Mai 2014 wurde von den Anliegern erstmals auf die Möglichkeit der Gefährdung durch MRSA Keime hingewiesen. Dies hatte zur Folge, dass das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf sich im Juli des Vorgangs annehmen und die Entscheidungswege des Kreises nachvollziehen wollte.  Dies hat nun noch etwas mehr Zeit als erhofft.

Was heißt dies für Mettingen?

-      Bürger, Verwaltung und Rat müssen sich weiterhin mit der Massentierhaltung befassen.

-      Die Landwirtschaft muss erkennen, dass die gewerbliche Massentierhaltung in Mettingen nicht erwünscht ist.

-      Im Leitbild der Gemeinde Mettingen ist festgehalten,  dass die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und einer angemessen Entwicklung unterstützt werden.

-      Gewerblicher Tierhaltungsanlagen außerhalb vorhandener Hofstellen sollen nicht realisiert werden und müssen zwingend einem landwirtschaftlichen Ursprungshof zuzuordnen sein.

-      Ein wildes Wachstum muss verhindert und alle planungsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dieses Ziel zu erreichen.     

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