Förderungen von Stromspeichern in Altbauten weiterlesen

Die Förderung von Photovoltaikanlagen einschließlich Stromspeicher für Altbauten zu Wohnzwecken sieht folgende Bedingungen vor:

  1. Der Antragsteller betreibt eine Photovoltaikanlage einschließlich Stromspeicher mit einer Mindestgröße von 4,5 kWh Speicherkapazität.
  2. Die Anlage befindet sich auf einem Altbaudach im Mettinger Gemeindegebiet.
  3. Ein Nachweis über die Installation des Stromspeichers muss bis maximal 6 Monate nach der Installation durch Abgabe einer Rechnung getätigt werden.
  4. Nach Erbringung des Nachweises erhält der Eigentümer eine Förderung in Höhe von xxxx €/kWh Speicherkapazität.
  5. Die Fördergelder werden nach dem Windhundprinzip vergeben.
  6. Altbauten sind Gebäude, die 5 Jahre vor Antragsstellung errichtet worden sind.

Finanzielle Folgen: maximal 30.000 €/a

Klimafolgen: Klimaschädlich bei der Produktion und dem Recycling

Klimafreundlich im Betrieb

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