
Die Förderung von Photovoltaikanlagen einschließlich Stromspeicher für Altbauten zu Wohnzwecken sieht folgende Bedingungen vor:
Finanzielle Folgen: maximal 30.000 €/a
Klimafolgen: Klimaschädlich bei der Produktion und dem Recycling
Klimafreundlich im Betrieb
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