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Verbot von Glyphosat durch Mettinger Bauhof April 2015 weiterlesen

 

  • Glyphosat, unter anderem in bekannten „Roundup“ enthalten, ist das weltweit meist verkaufte Breitbandherbizid, das verstärkt in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2012 6.000 Tonnen eingesetzt, auch in privaten Gärten und öffentlichen Anlagen.

    In neuester Zeit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO internationale Glyphosatstudien ausgewertet und stuft das Herbizid, das bereits in mehreren Ländern verboten wurde, nunmehr für den Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Prof. Andreas Kortenkamp, anerkannter Human-Toxikologe von der Brunel University London betonte die Seriosität dieser Neueinschätzung und fordert die zuständigen EU-Behörden auf, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher einzuleiten.

    Eine Studie von Frau Prof. Monika Krüger von der Universität Leipzig  belegt, dass bei ca. 70 % der Bevölkerung Glyphosat im Urin nachgewiesen werden kann. Allein das finden wir als Grüne Fraktion alarmierend, denn in den menschlichen Körper gehört das Herbizid mit Sicherheit nicht hin.

    Neben dem Risiko für die menschliche Gesundheit  trägt das Herbizid verstärkt zum Artensterben bei, da durch das Abtöten der sogenannten Unkräuter vielen Insekten (auch Bienen!) und damit auch den Feldvogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen wird.

    Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist der Meinung, dies sollten wir als Gemeinde nicht abwarten. Setzen wir ein Zeichen und sorgen schon jetzt dafür, dass von gemeindeeigenen Grundstücken keine „Glyphosat-Gefahr“ ausgeht.

     

    Beschlussvorschlag:

    Der Umweltausschuss beschließt, dass

    • auf den der Gemeinde gehörenden Flächen (z.B. Grünflächen, Friedhöfe, Parks und befestigte Flächen) ab sofort keine glyphosathaltigen Herbizide mehr angewendet werden, falls das noch der Fall sein sollte.
    • auf das Verbot der Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden bei allen entsprechenden Ausschreibungen explicit hingewiesen wird.  in alle zukünftigen Pacht- und Mietverträgen kommunaler Flächen das Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel aufgenommen wird.
    • die Verwaltung beauftragt wird, auf alle Behörden und öffentlichen Unternehmen, die auf dem Mettinger Gemeindegebiet Pflegearbeiten durchführen, einzuwirken glyphosathaltiger Mittel nicht mehr einzusetzen. Das können sein die Bauhöfe des Kreises und des Landesstraßenbetriebs, der Wasserverband, etc.
    • eventuell vorhandene Bestände glyphosathaltiger Mittel einem zugelassenen Unternehmen zur fachgerechten Entsorgung übergeben werden.



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