Förderungen von Stromspeichern in Altbauten weiterlesen
Die Förderung von Photovoltaikanlagen einschließlich Stromspeicher für Altbauten zu Wohnzwecken sieht folgende Bedingungen vor:
- Der Antragsteller betreibt eine Photovoltaikanlage einschließlich Stromspeicher mit einer Mindestgröße von 4,5 kWh Speicherkapazität.
- Die Anlage befindet sich auf einem Altbaudach im Mettinger Gemeindegebiet.
- Ein Nachweis über die Installation des Stromspeichers muss bis maximal 6 Monate nach der Installation durch Abgabe einer Rechnung getätigt werden.
- Nach Erbringung des Nachweises erhält der Eigentümer eine Förderung in Höhe von xxxx €/kWh Speicherkapazität.
- Die Fördergelder werden nach dem Windhundprinzip vergeben.
- Altbauten sind Gebäude, die 5 Jahre vor Antragsstellung errichtet worden sind.
Finanzielle Folgen: maximal 30.000 €/a
Klimafolgen: Klimaschädlich bei der Produktion und dem Recycling
Klimafreundlich im Betrieb
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