Umsetzung der Wasser- rahmenrichtlinie Mettinger Aa September 2014 weiterlesen

In der Sitzung des Umweltausschusses am 7.11.2012 wurde von Herrn Kania, Untere Wasserbehörde des Kreises, das Konzept zur ökologischen Verbesserung der Mettinger Aa im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgestellt.

Insgesamt sind 11 Maßnahmen im Gemeindegebiet Mettingen vorgesehen. Die Gesamtkosten sollen 70.000 € betragen und sind zu 80% zuschussfähig. Die übrigen 20% könnten über das Gewässerprogramm der Naturschutzstiftung NRW vorfinanziert und /oder über Kompensationsmaßnahmen des Landesbetriebs Straßenbau finanziert werden.

Die 2. Bestandsaufnahme der Gewässerqualität 2013 wurde mittlerweile abgeschlossen und die Abschlussberichte liegen jetzt vor (Steckbriefe Ems NRW Juli 2014).

Der ökologischer Zustand der Mettinger Aa ist danach schlecht!

Im Jahr 2015 muss ein erster Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt werden.

Die Untere Wasserbehörde hatte eine Muster-Absichtserklärung verfasst und diese im April 2012 an die Kommunen geschickt mit der Bitte, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. In der oben genannten Sitzung die Gemeinde Mettingen nochmals gebeten, diese Absichtserklärung abzugeben, um die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen 11 Maßnahmen umzusetzen.

Ist diese Absichtserklärung abgegeben worden?

Falls diese Absichtserklärung bisher nicht abgegeben wurde, beantragen Bündnis 90/ Die Grünen, dass der Umweltausschuss die Abgabe dieser Erklärung beschließt.

Es wird beantragt, der Umweltausschuss möge vorschlagen, 50% des Eigenanteils (7000 €) als vorläufige Finanzierung für 2015 in das Budget 2015 aufzunehmen. Es wird darüber hinaus beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die genannten Möglichkeiten der Eigenmittelfinanzierung abzuklären.

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