
Antrag:
Der Rat der Gemeinde Mettingen möge in der konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 beschließen
Umsetzung des § 25 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Mettingen im Kreis Steinfurt.
Der § 25 lautet. „Auf das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung, soweit nicht § 26 dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält.“
Begründung:
Die Grundregel besagt, dass alle Vorschriften für den Rat auch für die Ausschüsse gelten. Somit auch § 18 Fragerecht von Einwohnern.
In den Ausschusssitzungen werden die Entscheidungen für den Rat behandelt und zur Entschlussempfehlung vorbereitet. Aus diesem Grunde sollte das Fragerecht dort auch zugelassen werden.
Auch die Beantwortung der Frage der Einwohner ist im § 18 geregelt.
Einer Zustimmung zu diesem Antrag steht normalerweise nichts im Wege, da die im Rat vertretenen Parteien und die Bürgermeisterin sich für Bürgernähe und Bürgerbeteiligung ausgesprochen haben.
Die Bundesregierung war auf Kabinettsklausur. Auf der Tagesordnung stand die Frage: Wie kommt die deutsche Wirtschaft wieder auf Kurs? Zu [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]